Seefunkstelle

Der Seefunkdienst
Die Pflichten des Funkoffiziers auf einem Schiff dienten zu allererst der Sicherung des Menschlichen Lebens auf See.
Dazu ist er verpflichtet, täglich 8 Stunden ununterbrochene Hörwache in Telegrafie auf der Not- und Sicherheitsfrequenz 500 kHz zu gehen.
Diese Wachzeiten sind international vorgeschrieben und richten sich nach über den Globus verteilten Zeitzonen. Befindet er sich nicht auf direkter Hörwache, übernimmt der automatische Alarmzeichen-Empfänger diese Aufgabe. Die international einheitliche SOS-Meldung wird mit 12 langen Tönen von 3 Sekunden Länge und 1 Sekunde Pause dazwischen ausgesendet.
Die Alarmzeichenempfänger waren so eingerichtet, dass sie nach 3 bis 6 Zeichen einen Alarm auf der Brücke, im Funkraum und in der Kammer des Funkoffiziers auslösten.
In den "ruhigen" Zeiten der Hörwache konnten natürlich auch sonstige Pflichten wie die Aufnahme von Wetter- und Warnnachrichten, sonstigen Informationen für die Schifffahrt sowie den Austausch von Telegrammen erledigt werden, aber immer bei gleichzeitiger Sicherung der Überwachung der Notfrequenz 500 kHz.
Das Gegenstück zum Autoalarm-Empfänger war der Alarmzeichengeber, der mit dem Akku-betriebenen Notsender gekoppelt war. Im Alarmzeichengeber konnte man in einem akuten Seenotfall die aktuelle Position nach Länge und Breite einstellen und durch Drücken des roten SOS-Knopfes über den Notsender eine Notmeldung aussenden.
Der Funkoffizier war zur permanenten Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieser Anlagen verpflichtet.
Zu den täglichen Pflichten des Funkoffiziers gehörten neben den eben genannten Aufgaben auch die tägliche Aufnahme einer Schiffspresse, die grundsätzlich außerhalb der Wachzeiten übertragen wurde. Über diese manchmal glanzvollen journalistischen Meisterleistungen ist eine eigene Story unter "Geschichten" zu lesen.

Der Empfang von Wetter- oder Sicherheitsmeldungen, die Schiffspresse und der gesamte Telegrammverkehr erfolgte über Küstenfunkstellen, die jeder Küstenstaat mehr oder weniger gut unterhielt. Die Weitverbindungen erfolgten über Kurzwellen mit ihren sehr unterschiedlichen und oft problematischen Ausbreitungsbedingungen. Wir waren angehalten, aus Devisen-Einsparungsgründen, unseren heimatlichen Telegrammverkehr über Rügen Radio abzuwickeln, auch wenn das aus manchen Seegebieten manchmal aussichtslos war. Trotz Kopfhörer waren die empfangende Morsezeichen oftmals leiser als das Klappern der Schreibmaschine.
In diesen Situationen war die sogenannte FX-Zeit sehr hilfreich. Zu der FX-Zeit trafen sich die Funkoffiziere in den festgelegten Seegebieten zu festgelegten Zeiten auf vereinbarten Funkfrequenzen. Ein "Leitschiff" sammelte die Anrufe und die sogenannten Traffic-Meldungen ein (Position, woher und wohin, Besonderheiten) und leitete sie gesammelt an die Reederei weiter. Darüber hinaus wurden bei deser Gelegenheit auch persönliche Treffen per Morsetaste zwischen den Kollegen vereinbart.

Und weil der Funkoffizier ja sonst nicht ausgelastet wäre... übertrug man ihm vielfach sonstige schöne Nebentätigkeiten. Er konnte ja flott mit der Schreibmaschine umgehen und fungierte häufig auch mal als "Schreiberling". Ziemlich regelmäßig war auf den Schiffen seine Aufgabe die sogenannte Klarierung, d.h. die Verhandlung mit den Zoll-, Pass-, Gesundheitsbehörden der angelaufenen Häfen. Das war eine interessante Geschichte, aber häufig mehr als nervig durch das oftmals eigenartige und eigenwillige Auftreten der Landesbehörden. Darüber hinaus war der Funkoffizier auch auf fast allen Schiffen mit der Verwaltung des sogenannten Handgeldes für die Besatzung betraut. Die Seeleute erhielten pro ausländischem Hafentag einen kleinen Betrag in der jeweiligen Landeswährung als sogenanntes "Bewegungsgeld". Die Auszahlung und Abrechnung oblag dem Funkoffizier, wenn denn nicht wie in seltenen Fällen ein Zahlmeister an Bord war.

Und nun noch ein kleines nicht ganz ernst zu nehmendes Video dazu.